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KlinikUnsere Wahlleistungen

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen in unseren Kliniken in Ilten und Celle an. Mit besonderem Service und einem komfortablen Ambiente möchten wir dort zu Ihrem Wohlbefinden beitragen.

Was bedeutet Wahlleistung?

Wahlleistungen sind vereinfacht gesagt „Wunschleistungen“ im Krankenhaus. Sie gehen über das von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Maß hinaus. In unserer Abbildung unten werden sie „Basispflegesatz“ genannt. Unterschieden wird dabei zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Wahlleistungen.

Grundsätzlich kann jeder Patient Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Sie können also frei entscheiden, ob Sie diese „Extras“ nutzen möchten und welche Sie wählen. Ob Ihre Krankenversicherung oder Sie selbst die Kosten tragen, hängt dabei von der Art ihrer Versicherung ab. Bei Fragen zur Kostenübernahme sind wir Ihnen gern bereits vorab behilflich. 

Unsere Komfortstationen bieten Ihnen folgende Wahlleistungsmodelle:

Weitere Fragen

Es gibt ärztliche und nicht-ärztliche Wahlleistungen. Mit wahlärztlichen Leistungen entscheiden Sie sich für die Behandlung durch unseren Chefarzt (Standort Ilten) oder unsere Leitende Ärztin (Standort Celle). Nicht-ärztliche Wahlleistungen betreffen die Unterbringung (im Ein- oder Zweibettzimmer) sowie Ausstattungs- und Verpflegungs-Extras, die nicht standardmäßig zur Ausstattung der Klinik gehören.

Kassenpatienten sind als Mitglied einer Krankenkasse in der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) versichert. Demgegenüber ist der Privatpatient über eine private Krankenversicherung abgesichert und muss für alle Behandlungskosten zunächst in Vorkasse treten. GKV-Versicherte haben die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen und können so Wahlleistungen während einer stationären Behandlung in Anspruch nehmen.

Ein Privatpatient ist kein Selbstzahler, auch wenn er die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selbst bezahlt. Privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel eine vollständige oder anteilige Erstattung ihrer Ausgaben.

Selbstzahler hingegen übernehmen die Kosten für ihre medizinische Behandlung grundsätzlich selbst. Auch GKV-Versicherte ohne private Zusatzversicherung können selbstverständlich auf Wunsch unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen, müssen die Kosten jedoch vollumfänglich aus eigenen Mitteln bezahlen.

Alle Krankenhäuser und somit auch unsere Kliniken berechnen pro Tag einer stationären Behandlung einen einheitlich festgelegten Basispflegesatz, der die Unterbringungs- und Verpflegungskosten abdeckt.

Standorte

Juliane-Wahrendorff-Klinik
Rudolf-Wahrendorff-Str. 11
31319 Sehnde-Ilten

Psychiatrisch-Psychosomatische
Klinik Celle
Schlepegrellstr. 4
29223 Celle